Die Abschließende Arbeit beurteilen
Für eine positive Beurteilung müssen die wesentlichen Bereiche (= 8 ausgewiesene Kompetenzen laut Beurteilungsraster) zumindest “überwiegend” erfüllt sein. Ist einem der wesentlichen Bereiche keiner der vier Erfüllungsgrade zuzuordnen, so gilt dieser als „nicht erfüllt“. Ist auch nur einer der acht wesentlichen Bereiche “nicht erfüllt”, ist das Prüfungsgebiet insgesamt mit „Nicht genügend“ zu beurteilen.
Die 8 wesentlichen Bereiche:
- Selbstkompetenz
- Inhaltliche und methodische Kompetenz (*) sowie gestalterische/künstlerische Kompetenz
- Informationskompetenz
- Sprachliche Kompetenz
- Gestaltungskompetenz
- Strukturelle und inhaltliche Präsentationskompetenz sowie (*) künstlerische Präsentationskompetenz
- Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz
- Kommunikations- und Diskursfähigkeit
Beurteilungsraster neu ab dem Schuljahr 2024/25
> Beurteilungsraster als MS Word
> Beurteilungsraster im PDF-Format
Der Beurteilungsraster stellt eine unverbindliche Orientierungshilfe für die Bewertung der Kompetenzen (K1-8) der Schülerinnen und Schüler dar. Die Kompetenzen werden durch sogenannte Deskriptoren näher beschrieben, die Gewichtung der Deskriptoren liegt im Ermessen der Prüferin bzw. des Prüfers.
Die mit (*) gekennzeichneten Deskriptoren beziehen sich auf gestalterische bzw. künstlerische Arbeiten. Diese beschreiben die Umsetzung des gestalterischen/künstlerischen Vorhabens sowie die Dokumentation des Entstehungsprozesses und sind je nach Aufwand der gestalterischen oder künstlerischen Arbeitsanteile zu gewichten. Der Beurteilungsraster kann bei der Erstellung des begründeten Beurteilungsvorschlags Unterstützung bieten. Auf der Grundlage des Beurteilungsvorschlags entscheidet die Prüfungskommission über die Beurteilung.
Negative Beurteilung
Folgen einer negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes ABA
Wurde das Prüfungsgebiet ABA negativ beurteilt, muss die Kandidatin bzw. der Kandidat im Einvernehmen mit der zukünftigen Prüferin bzw. dem zukünftigen Prüfer ein neues Thema festlegen und in das ABA-Portal hochladen. Die Schulleitung hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen ab Vorlage zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen. Für den Fall der Wiederholung einer ABA steht der Kandidatin bzw. dem Kandidaten keine Betreuung zur Verfügung.
Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat kann insgesamt vier Mal zum Prüfungsgebiet ABA antreten (erstmaliges Antreten und drei Wiederholungsmöglichkeiten).
Folgen eines negativen Abschlusses der 8.Klasse
Muss die Abschlussklasse wiederholt werden, bleibt eine etwaige positive Beurteilung des Prüfungsgebietes ABA erhalten.